Die Bundesregierung plant eine Registrierkassenpflicht ab 2027

Laut aktuellem Koalitionsvertrag soll zum 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 € eingeführt werden. Für viele Betriebe, die bisher mit einer offenen Ladenkasse arbeiten, könnte dies eine Umstellung auf ein elektronisches Kassensystem erforderlich machen. Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig zu prüfen, welche Anforderungen auf den eigenen Betrieb zukommen könnten.
 

Wer könnte betroffen sein?

Die geplante Regelung richtet sich insbesondere an Betriebe mit Bargeldumsätzen, beispielsweise:

  • Einzelhandel
  • Gastronomie
  • Cafés und Bäckereien
  • Friseursalons
  • Kosmetikstudios
  • Hofläden
  • Wochenmarkt- und Verkaufsstände
  • Imbissbetriebe und Foodtrucks
  • Schausteller und mobile Verkaufsstellen

Ob Ihr Unternehmen tatsächlich von einer zukünftigen Registrierkassenpflicht betroffen sein wird, hängt von der endgültigen gesetzlichen Regelung ab.





 

Was bedeutet das für Unternehmer?

Sollte die geplante Regelung umgesetzt werden, müssten betroffene Betriebe ihre Bareinnahmen künftig über ein elektronisches Kassensystem erfassen.

Moderne Kassensysteme bieten dabei zahlreiche Vorteile:

✔ Rechtssichere Aufzeichnung von Umsätzen

✔ TSE-konforme Dokumentation

✔ Schnelle Belegerstellung

✔ Übersichtliche Auswertungen

✔ Einfache Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

✔ Weniger manueller Aufwand im Tagesgeschäft

 






Bereits heute auf der sicheren Seite

Auch unabhängig von einer möglichen Registrierkassenpflicht entscheiden sich viele Unternehmen bereits heute für ein modernes Kassensystem. Unsere Lösungen erfüllen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und unterstützen Sie bei einer rechtssicheren Kassenführung.
 


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Hinweis

Die Registrierkassenpflicht ab 2027 basiert derzeit auf den Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Die endgültige gesetzliche Ausgestaltung bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.